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:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "TOD NACH ZWIEBELSUPPE" ::
- ZWIEBELSUPPE WAR NICHT DER GRUND FÜR DEN TOD
- ZWIEBELSUPPE SPIELT KEINE ROLLE MEHR
- SUPPE NICHT TODESGRUND
- ELTERN VERKLAGEN KRANKENHAUS „UNSERE TOCHTER STARB AN ZWIEBELSUPPE“
- NACH TOD DER TOCHTER FORDERN ELTERN SCHMERZENSGELD
- STARB NADINE AN EINER ZWIEBELSUPPE?
- ZWIEBELSUPPE NACH DARM-OP
- ZWIEBELSUPPE NACH DER DARM-OPERATION
- ZWIEBELSUPPE FÜR DARMPATIENTIN
- ÄRZTEPFUSCH ! ELTERN WOLLEN SCHMERZENSGELD
- IM KRANKENHAUS - SIE STARB NACH EINER ZWIEBELSUPPE
WAZ vom 12. Januar 2006 – Tod nach Zwiebelsuppe
ZWIEBELSUPPE WAR NICHT DER GRUND FÜR DEN TOD
Marlerin starb an einer Lungenembolie
Eine Zwiebelsuppe sollte eine Ursache für den plötzlichen Tod einer 25-Jährigen Krankenhauspatientin aus Marl sein. So zumindest hatte es ein Marler Rechtsanwalt in einer Klage gegen ein Recklinghäuser Krankenhaus dargestellt. Vor dem Bochumer Landgericht fordert er gestern für die hinterbliebenen Eltern 75.000 Euro Schmerzensgeld und 4.922 Euro Beerdigungskosten. Die 6. Zivilkammer wies die Klage aber komplett zurück. Der Fall ist sehr traurig. Die 25-Jährige war am 06. Januar 2003 in dem Krankenhaus wegen einer unerklärlichen Darmentzündung operiert worden. Es war eine sehr schwierige OP. Am 10. Januar durfte die Frau am Krankenbett wieder etwa essen. Wie eine gute Bekannte (44) vor Gericht bekräftigte, habe die Patientin Zwiebelsuppe bekommen. Zwei Tage später war die 25-Jährige tot. Die Klage meinte nun, dass das Krankenhaus ihr niemals Zwiebelsuppe hätte geben dürfen. Wegen durch Zwiebeln hervorgerufener Blähungen. Das habe die Abwehrkräfte geschwächt. Denn die Patientin hatte damals auch vier Tage nach der OP Atemnot, Schmerzen im Bauch und kalte Beine gehabt. Gestorben ist sie letztlich durch eine Thrombose und verursachte eine Lungenembolie. Das Krankenhaus hatte aber bestritten, überhaupt Zwiebelsuppe serviert zu haben. Der Küchenmeister: „Zwiebelsuppe gibt es bei uns nicht.“ Und auch ein medizinischer Gutachter (48) konnte dem Krankenhaus bzw. den Ärzten keine Fehler vorwerfen. Zumal: „Es ist völlig unerheblich, ob die Patientin Zwiebelsuppe gegessen hat oder nicht.“ Zum Zeitpunkt des Essens habe sie bereits an einer plötzlichen und unentdeckten Funktionsschwäche im Darm gelitten, so dass die Speise in den Bauchraum ausgelaufen sei. Auch die später eingetretene Thrombose lastet der Gutachter den Ärzten nicht an. „Ihnen ist kein Vorwurf zu machen.“ Die Mutter der Verstorbenen zeigte sich auch im Prozess schwer erschüttert über den Tod ihrer Tochter.
Marler-Zeitung vom 12. Januar 2006 – Tod nach Zwiebelsuppe
ZWIEBELSUPPE SPIELT KEINE ROLLE MEHR
ZIVILPROZESS: Schmerzensgeldklage von Eltern einer verstorbenen Darm-Patientin gegen Krankenhaus zurückgewiesen
Die Eltern einer jungen Frau (25) aus Marl, die nach einer Darm-Operation an einer Lungen-Embolie gestorben ist, müssen nicht nur mit dem Verlust ihres Kindes leben, sondern auch mit dem Umstand, dass es niemanden gibt, der die Schuld am Tode ihrer Tochter trägt. Das Landgericht Bochum wies gestern eine von Patienten-Anwalt Stefan Hermann (Marl) geführte Klage der Eltern auf Zahlung von 30 000 Euro Schmerzensgeld gegen das Prosper-Hospital in Recklinghausen ab. Zuvor hatte ein Sachverständiger in dem Zivilverfahren erklärt, den behandelnden Ärzten sei „kein Vorwurf zu machen“. Der Prozess vor der 6. Zivilkammer war in die Schlagzeilen geraten, weil die Eheleute dem Krankenhaus vorwarfen, der Tochter sei nur wenige Tage nach einer Darm-Operation Zwiebelsuppe verabreicht worden. Nach deren Verzehr habe die 25-Jährige Blähungen und Schmerzen bekommen und sei dadurch so geschwächt worden, dass der Körper der anschließend auftretenden Lungenembolie keinen Widerstand habe entgegensetzen können. Die Kläger beriefen sich auf Beobachtungen einer Bekannten, die beim Besuch der 25-Jährigen im Krankenhaus Zwiebelsuppe als Mahlzeit bemerkt haben will. Die Hausfrau (44) gestern: „Das war hundert Prozent Zwiebelsuppe.“ Zwei Krankenhäuser-Mitarbeiter erklärten indes, in ihrer Einrichtung habe es nie Zwiebelsuppe gegeben. Der Küchen-Chef (56), seit 26 Jahren im Prosper-Hospital tätig: „Die gibt es bei und einfach nicht.“ Eine Krankenschwester (49): „Wir verabreichen generell keine Zwiebelsuppe.“ Doch auf die Aussagen kam es für die Entscheidung des Gerichts ebenso wenig an wie auf die Zwiebelsuppe selbst. So hatte der Gutachter betont, es spreche nichts dagegen, einem Darm-Patienten Zwiebelsuppe zu verabreichen. „Oder auch Tomatensuppe.“ Zwiebelsuppe und Embolie, so der Experten, hätten zudem „nichts miteinander zu tun gehabt.“ Und die Embolie sei von den Ärzten nicht zu erkennen gewesen. Für die Mutter der verstorbenen Patientin war dies kein Trost. „Das bringt mit meine Tochter nicht zurück.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Dorstener-Zeitung vom 12. Januar 2006 – Tod nach Zwiebelsuppe
SUPPE NICHT TODESGRUND
Bochum
Der tragische Tod einer Darm-Patientin (25) hat für das Recklinghäuser Prosper Hospital keine finanziellen Konsequenzen. Das Bochumer Landgericht wies die Schmerzensgeld-Forderung (75 000 Euro plus Beerdigung) der Eltern gestern ab. Der Fall der 25-Jährigen Frau hatte vor allem deshalb Aufsehen erregt, weil die Eltern überzeugt waren, dass der Tod ihrer Tochter durch eine Zwiebelsuppe verursacht worden war. Die Suppe soll der 25-Jährigen vier Tage nach der OP serviert worden sein. Das Hospital bestreitet das. Ein unabhängiger Gutachter hielt die Art des Mittagessens ebenfalls für irrelevant. Tatsächlich war die Patientin an einer Lungen-Embolie gestorben, für die es keinerlei Anzeichen gegeben hatte. Den Ärzten könne deshalb kein Vorwurf gemacht werden.
Das Neue Blatt (Nr. 11) vom 09.03.2005 – Tod nach Zwiebelsuppe
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ELTERN VERKLAGEN KRANKENHAUS „UNSERE TOCHTER STARB AN ZWIEBELSUPPE“ |
Marler Zeitung vom 02.03.2005 – Tod nach Zwiebelsuppe
NACH TOD DER TOCHTER FORDERN ELTERN SCHMERZENSGELD
Landgericht: Vater und Mutter einer verstorbenen Krankenhaus-Patientin machen einen eigenen Anspruch geltend
Die Eltern einer jungen Frau, die in einem Krankenhaus nach einer Darm-Operation Zwiebelsuppe zu essen bekommen hatte und anschließend gestorben war, machen in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Bochum einen eigenen elterlichen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend.
Das Verfahren vor der 6. Zivilkammer gilt als richtungsweisend für mögliche weitere Klagen dieser Art.
Bisher billigt die Rechtssprechung Eltern, die ihr Kind durch Fremdeinwirkung verloren haben, keinen eigenen unmittelbaren Schmerzensgeldanspruch oder Schadensersatz zu. Eltern können lediglich einen so genannten mittelbaren (Schock-)Schaden geltend machen – wenn die Mitteilung vom Tod des Kindes dazu führt, dass sie einen Schock erleiden und sich selbst in ärztliche Behandlung begeben müsse.
Der Marler Rechtsanwalt und Arzthaftungs-Experte Stefan Hermann kritisiert die geltende Rechtssprechung: Es kann nicht sein, dass Eltern die ihr Kind verloren haben, kein eigener Schaden, keine eigenen Schmerzen anerkannt werden. Jeder, der selbst Kinder hat weiß, was deren Verlust auslöst. Namens der Eltern der verstorbenen Patientin fordert Hermann ein Schmerzensgeld von 30.000,00 €. Die Klage richtet sich gegen das Prosper-Hospital in Recklinghausen. Hier hatte sich die 25-jährige Marlerin einer Darmoperation unterzogen und war wenige Tage später – nachdem sie als Darm-Patientin 24 Stunden zuvor eine Zwiebelsuppe zu essen bekommen hatte – gestorben. „Sie hat sich erbrochen, bekam Blähungen und Durchfall“, trägt der Anwalt der Eltern vor. Zwiebelsuppe, heißt es in der Klage, sei gänzlich ungeeignet, einer Darm-Patientin verabreicht zu werden. Ob die Krankenhaus-Mahlzeit ursächlich für den Tod der Patientin war, steht bisher nicht fest. Aufklärung soll ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten bringen. In der Vergangenheit hat die 6. Zivilkammer durchaus Bereitschaft zu erkennen gegeben, Eltern eigene Schmerzensgeldansprüche zuzubilligen. So sprach man einer Schwangeren, die nach der Weigerung eines Krankenhaus-Gynäkologen aus Recklinghausen, einen Kaiserschnitt durchzuführen, ihr ungeborenes Kind verloren hatte, 15.000,00 € Schmerzensgeld zu – doppelt soviel, wie die Frau gefordert hatte. Der Tod des Kindes im Mutterleib sei für die Klägerin ein „schweres traumatisches Ereignis“ gewesen, hieß es.
Deren Ehemann erhielt gesondert 5.000,00 € Schmerzensgeld. Allerdings nicht – wie es sich Rechtsanwalt Hermann erhofft hatte – per Urteilsspruch, sondern im Wege eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs.
Trotzdem sieht Hermann darin eine „gewisse Tendenz“, dass ein eigener unmittelbarer Anspruch für Eltern entwickelt werden könnte. Wann die Klage im Fall der verstorbenen Darm-Patientin erneut verhandelt wird, lässt sich nicht absehen. Bis zur Vorlage eines medizinischen Sachverständigen-Gutachtens dauert es üblicherweise Monate.
Freizeit Spass (Nr. 7) vom 09.02.2005 – Tod nach Zwiebelsuppe
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STARB NADINE AN EINER ZWIEBELSUPPE? |
Stadtspiegel Marl vom 30.12.2004 – Tod nach Zwiebelsuppe
ZWIEBELSUPPE NACH DARM-OP
Junge Frau (24) verstorben
Eine schwere Darm-Operation hatte sie hinter sich, war dabei, sich zu erholen. Aber nur einen Tag, nachdem ihr als Aufbaukost Zwiebelsuppe verabreicht worden war, starb eine junge Marlerin in einem Krankenhausen Recklinghausen.
Mit dem Fall beschäftigt sich nun das Landgericht Bochum. Die Eltern der 25-Jährigen klagen auf Schmerzensgeld, weil sie meinen, der Tod ihrer Tochter wurde durch ungeeignete Kost verursacht. Selbst medizinische Laien, so Rechtsanwalt Stefan Hermann aus Marl, der das Ehepaar vertritt, wären sich darüber bewusst, dass Zwiebelsuppe für Darmkranke und vor allem für Frisch-Operierte kaum zum Verzehr geeignet sei. Laut Obduktionsbericht starb die junge Frau an einer Lungenembolie. Sie soll nach dem Verzehr der Suppe einen ganzen Tag lang, auch unter Atembeschwerden, gelitten haben. Die Zivilkammer des Landgerichts Bochum will ein Sachverständigen-Gutachten einholen, dann kann das Verfahren fortgesetzt werden.
WAZ vom 23.12.2004 – Tod nach Zwiebelsuppe
ZWIEBELSUPPE NACH DER DARM-OPERATION
Marlerin stirbt im Prosper Hospital
Der Tod einer Marlerin (24) die nach einer Darm-Operation im Recklinghäuser Prosper Hospital im Januar letzten Jahres starb, beschäftigt seit Mittwoch das Landgericht Bochum.
Der jungen Patientin war wenige Tage nach der Operation als Aufbaukost Zwiebelsuppe serviert worden. Einen Tag später war die junge Frau tot. Die Eltern der Verstorbenen klagen auf Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 €. Vertreten werden sie durch den Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann. Die Zwiebelsuppe führte bekanntermaßen zu Blähungen, so Hermann, und sei gänzlich ungeeignet, einer Darmpatientin verabreicht zu werden. Die Kammer entschied, dass ein Gutachten eingeholt wird. Tragischerweise war es nicht der einzige Schicksalsschlag für das Marler Ehepaar: Es hatte bereits ein kleines Mädchen verloren, das nur viereinhalb Monate alt wurde.
Dorstener Zeitung vom 23.12.2004 – Tod nach Zwiebelsuppe
ZWIEBELSUPPE FÜR DARMPATIENTIN
Prozess um tragischen Todesfall
Bochum: Eine dramatische Krankengeschichte beschäftigt seit gestern das Bochumer Landgericht. Anfang letzten Jahres starb eine junge Darmpatientin, nachdem ihr in einer Recklinghäuser Klinik Zwiebelsuppe serviert worden war. Nun verlangen die Eltern Schmerzensgeld.
Trauer, Wut und Entsetzen: Das muss den Eltern durch den Kopf gegangen sein, als sie ihre Tochter am 12. Januar 2003 sterben sahen. Einen Tag lang hatte die 24-jährige Patientin gegen den Tod gekämpft. Dann verließen sie die Kräfte: Kreislauf-Zusammenbruch. Lungen-Embolie. Kurz vor Silvester war die Frau ins Krankenhaus gegangen. Eine Woche später wurden ihr zehn Zentimeter Darm entfernt. Danach wurde sie mehrere Tage künstlich ernährt. Alles sah sehr gut aus. Auch Tee und Zwieback hat sie an Tag eins nach der Flüssig-Nahrung noch vertragen. Dann kam die Zwiebelsuppe. „Sie hat sich erbrochen, bekam Blähungen und Durchfall“, sagt der Marler Anwalt Stefan Hermann, der die Eltern der jungen Frau vertritt. Seine Schmerzensgeld-Forderung : 10.000,00 Euro. Ob gezahlt wird, ist allerdings unklar. Dafür muss feststehen, ob der Tod wirklich mit der Zwiebelsuppe kam. Und das soll nun ein medizinischer Gutachter feststellen.
Bild Zeitung vom 23.12.2004 – Tod nach Zwiebelsuppe
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ÄRZTEPFUSCH ! ELTERN WOLLEN SCHMERZENSGELD |
Bild Zeitung vom 18.12.2004 – Tod nach Zwiebelsuppe
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IM KRANKENHAUS - SIE STARB NACH EINER ZWIEBELSUPPE |






